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Förderung & Finanzierung

Die Technikerschule ist schulgeldfrei. Für Lebensunterhalt und Weiterbildung kommen – je nach persönlicher Situation – verschiedene Fördermöglichkeiten in Betracht. Gerade in Bayern lohnt sich ein genauer Blick auf die Förderlandschaft.

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Schulgeldfrei

Es fallen keine Schulgebühren an. Zu tragen sind nur das Mediengeld sowie einzelne Zusatzkosten, zum Beispiel für externe Prüfungen, Exkursionen oder die Klassenfahrt.

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BAföG & Aufstiegs-BAföG

Je nach persönlicher Situation kann eine Förderung über Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG in Frage kommen. Bewilligte Leistungen sind für Ihren Lebensunterhalt gedacht und werden bei uns nicht als Schulgebühr „verrechnet“.

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Bayern: Meisterbonus

Nach einem erfolgreichen Abschluss kann zusätzlich ein Meisterbonus bzw. ein Bonus für gleichgestellte Abschlüsse möglich sein – ein echter Pluspunkt speziell in Bayern.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Keine Schulgebühren: Ihre Förderung kann für den Lebensunterhalt und die Zeit der Vollzeitweiterbildung genutzt werden.
  • Aufstiegs-BAföG: Der Technikerabschluss gehört zu den förderfähigen Aufstiegsfortbildungen.
  • Bei Vollzeit: Beim Aufstiegs-BAföG kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt möglich sein.
  • Schüler-BAföG: Kann je nach persönlicher Situation ebenfalls in Betracht kommen.
  • Bayern: Nach erfolgreichem Abschluss kann zusätzlich der Meisterbonus bzw. der Bonus für gleichgestellte Abschlüsse möglich sein.
  • Arbeitgeber: Manche Betriebe unterstützen die Weiterbildung außerdem mit Freistellung, Zuschüssen oder individuellen Vereinbarungen.

Warum diese Seite für Bayern besonders relevant ist

Neben den bundesweiten Fördermöglichkeiten ist für viele Absolventinnen und Absolventen in Bayern vor allem der Meisterbonus bzw. der Bonus für gleichgestellte Abschlüsse interessant. Zusammen mit der schulgeldfreien Ausbildung ergibt sich damit ein sehr attraktiver Rahmen für die Weiterbildung.

Hinweis: Fördermöglichkeiten hängen immer von der persönlichen Situation und den jeweils gültigen Vorgaben ab. Maßgeblich sind die zuständigen Förderstellen und die aktuellen offiziellen Informationen.